Da es immer Unklarheiten in Bezug auf die verschiedenen Beiträge des TuS Bad Aibling und dessen Sparten gibt, möchten wir versuchen, Ihnen auf dieser Seite ein wenig Klarheit zu verschaffen.

Wenn Sie oder Ihr Kind unserem Verein beitreten, so erhebt der Verein Ihnen ggü. einen Vereinsbeitrag. Dieser ist jährlich fällig, für das aktuelle Kalenderjahr (01.01. bis 31.12.) gültig und staffelt sich wie folgt (Stand: 07/2022):

Erwachsene ab 18 Jahre:
70,00 €   aktive Mitglieder
45,00 €   passive Mitglieder
35,00 €   Ehegatte
35,00 €   Schwerbehinderte
45,00 €   Student/Schüler/Auszubildende (nach Vorlage entsprechender Nachweise)

Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre
45,00 €   1. Kind / Jugendlicher
15,00 €   2. Kind / Jugendlicher
5,00 €     jedes weitere Kind / Jugendlicher

Zuzüglich 15,00 € Aufnahmegebühr (einmalig)


Unabhängig von dem o. g. Beitrag ist es in den einzelnen Sparten / Abteilungen teilweise erforderlich, einen eigenen Beitrag von Ihren Mitgliedern zu erheben, denn auch in den Abteilungen entstehen teilweise erhebliche Kosten, die nur mithilfe der Spartenbeiträge ausgeglichen werden können (Versicherungen, Verbandsbeiträge, Trainer, Sportstätten, ... um nur ein paar zu nennen).

Oft - so auch in unserer Sparte - richtet sich dieser aber nicht nach dem Kalenderjahr, sondern z.B nach der Saison. Eine Fußballsaison beginnt bspw. im Juli und endet im Juni des darauffolgenden Jahres. Bevor wir ins Detail gehen, auch hier zuerst der Beitragsüberblick:

Spartenbeitrag:
100,00 €   Erwachsene
100,00 €   1. Kind / Jugendlicher  (Kinder im Kleinfeldbereich des TuS 60,00 €)
100,00 €   2. Kind / Jugendlicher  (Kinder im Kleinfeldbereich des TuS 60,00 €)
-frei-        jedes weitere Kind / Jugendlicher

Im Erwachsenenbereich werden ausserdem im Falle eines Vereinswechsels (von einem Fremdverein zum TuS Bad Aibling) einmalig 25,00 € Wechsel- bzw. anteilige Passgebühren eingezogen.

Beginnt jemand neu in unserer Sparte und nimmt am Training oder an einem Spiel teil, so wird der Spartenbeitrag sofort und in einer Summe fällig. Wichtig für Sie zu wissen ist, dass es keinen Einfluss auf die Höhe des Beitrages hat, ob Sie im ersten Halbjahr - also einer bald endenen Saison (zum Juni) - oder im zweiten Halbjahr - also zu Beginn einer Saison (ab Juli) - eintreten. Der Beitrag ist immer in voller Höhe für die jeweilige Saison fällig.

Hier ein Beispiel:
Sie oder Ihr Kind treten im April eines Jahres unserer Sparte bei. Die Spartenleitung wird schnellstmöglich bei Ihnen den Spartenbeitrag einziehen. Dieser ist aber aufgrund der Saisonalität dann nur noch bis zum Ende der Saison gültig. Mit Beginn der neuen Saison im Juli wird dann der neue Spartenbeitrag ein weiteres mal fällig (die Einzüge finden hier dann kumuliert im November/Dezember statt). Im ersten Jahr kann es also durchaus vorkommen, dass der Spartenbeitrag 2x eingezogen wird.

Ein weiteres Beispiel:
Sie oder Ihr Kind treten im August eines Jahres unserer Sparte bei. Die Spartenleitung wird Ihren Spartenbeitrag zusammen mit den Lastschriften aller Spartenmitglieder im November/Dezember einziehen. Dieser Beitrag ist bis zum Ende der Saison im Juni des Folgejahres gültig.

Ein weiterer Punkt, über den Unklarheit herrscht, ist im Falle einer Kündigung. Auch das kann eigentlich recht einfach erklärt werden:

Die Saison, in der Sie den Verein verlassen, ist auch die letzte beitragspflichtige.
Wenn Sie also die Kündigung in Textform und mit dem Vermerk "mit sofortiger Wirkung" vor Juli abgeben (und dann natürlich auch nicht mehr an einem späteren Training oder Spiel teilnehmen), so wird für die neue Saison kein Spartenbeitrag mehr eingezogen. Kündigen Sie aber erst nach dem 01.07. (und wurden damit von uns ggü. dem Verband als aktiver Spieler gemeldet), so müssen wir auf den vollen Beitrag bestehen, auch wenn Sie die Saison nicht mehr vollständig abschliessen können.

Eine Reduzierung des Beitrages aufgrund z. B. dieser Gegebenheiten ist deshalb leider nicht möglich und auch in unseren Statuten nicht vorgesehen. Dafür bitten wir vielmals um Verständnis.